
§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Christian Gruber, www.deine-partybox.de
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten (Fotoboxsysteme) zwischen Christian Gruber, Fotografie (www.deine-partybox.de) und den Mietern. Christian Gruber, Fotografie (www.deine-partybox.de) wird nachfolgend als Vermieter bezeichnet.
§2 Mietgegenstand
(1) Christian Gruber (www.deine-partybox.de) vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
§3 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschriften von Mieter und Vermieter zustande und sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, diese am Konto des Vermieters eingeht. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Es wird dem Mieter empfohlen für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. Dieser AGB) vereinbart ist.
§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt
(1) Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter/Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft. Der Mieter ist verantwortlich, dass das Fotoboxsystem im Zeitraum der Anlieferung bis zur Abholung nicht gestohlen wird. Das Fotoboxsystem ist entsprechend abgeschlossen und vor Diebstahl sicher zu verwahren.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Mieter/Kunden ist untersagt:
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Christian Gruber Fotografie (www.deine-partybox.de).
§11 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Brutto-Preise, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.
§13 Datenschutz
(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
§14 Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht